Hallo ihr Lieben,
nach meinem Post über TKB Trading kamen Diskussionen auf, was den Zoll, Einfuhrsteuern usw. betrifft. Da es mich natürlich auch interessiert, wie die rechtliche Lage nun genau aussieht, habe ich vor einigen Tagen dem Zoll geschrieben und meine Fragen gestellt. 
Heute kam die ersehnte Antwort und diese möchte ich gerne in Form einer FAQ-Übersicht mit euch teilen. Ich werde diesen Post auch noch als Seite hinzufügen, sodass man jederzeit darauf zurückgreifen kann.
Laut dem Zollamt wird die offizielle Seite http://www.zoll.de/ diesen Monat überarbeitet und ich hoffe, dass sie übersichtlicher gestaltet wird. Denn aktuell findet man die gewünschten Antworten nur mit gezieltem Googlen oder viel Geduld.
Der folgende FAQ-Katalog bezieht sich lediglich auf dekorative Kosmetik, die zum privaten Gebrauch gekauft wurde! – ausgenommen sind Parfüms und Eau de Toilettes, da es hier Sonderreglungen gibt.
(Alle Angaben sind ohne Gewähr!)
 (Quelle: Zoll)
Welche Zusatzkosten können anfallen, wenn ich außerhalb der EG bestelle?
  • Es gibt Einfuhrsteuern und den Zoll. Beides wird jedoch erst ab bestimmten Werten erhoben.
Bis zu welchem Warenwert bleibt meine Bestellung steuer- und zollfrei?
  • Steuerfrei: Bis 22€
  • Zollfrei: Bis 150€
Werden die Versandkosten in den Warenwert mit einberechnet?
  • Nein, “für die Feststellung, ob die Wertgrenze eingehalten worden ist, ist lediglich der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer maßgebend.” (Zitat des Zollamtes) Sprich: Wenn der Warenwert unter 22€ liegt, aber die Versandkosten darüber, werden keine Steuern erhoben.
Was passiert, wenn ich über einen Warenwert von 22€, aber unter 150€ komme?
  • Es fallen Einfuhrumsatzsteuern von 19% an.
    Diese werden auf den Zollwert der Ware angerechnet. Der Zollwert wird nach dem GATT ermittelt und ist in den meisten Fällen der gesamteTransaktionswert der eingeführten Ware. Versandkosten werden normalerweise mitversteuert, wenn sie im Gesamtbetrag enthalten sind. Können aber aus dem Rechnungsbetrag gestrichen, insofern sie einzeln aufgelistet sind und es sich um eine nicht kommerzielle Frei-Haus-Lieferung handelt.
Was, wenn mein Warenwert über 150€ liegt?
  • In diesem Fall wird neben den Steuern Zoll fällig. Das ganze wird wie folgt berechnet:
  1. Der Zollwert wird nach dem GATT ermittelt. In den meisten Fällen ist dies der Transaktionswert der eingeführten Waren.
  2. Der Zollwert wird mit dem Zollsatz (Bei Kosmetik zwischen 0 und 6,5%) multipliziert. Hier raus ergibt sich der Zollbetrag.
  3. Zollwert und Zollbetrag werden addiert und stellen die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuern.
  4. Auf dieser Bemessungsgrundlage werden die Einfuhrumsatzsteuern (19%) berechnet.
  5. Aus dem Zollbetrag und den Einfuhrumsatzsteuern ergiebt sich der zu zahlende Betrag.
  • Hinzu können die Beförderungskosten innerhalb und außerhalb der EG kommen. Dazu siehe jedoch die Antwort zur letzten Frage.
Gibt es ein Beispiel für diese Berechnung?
  • Man kauft Kosmetik für 160€ und das Paket bleibt beim Zollamt hängen. Nun geschieht das folgende:
  1. Der Zollwert beträgt 160€ und wird mit dem fiktiven Zollsatz von 6,5% multipliziert = 10,40€
  2. Der Zollwert und Zollbetrag werden addiert = 170,40€
  3. Aus der Bemessungsgrundlage von 170,40€ werden die Einfuhrumsatzsteuern errechnet = 32,40€
  4. Steuern und der Zollbetrag werden addiert = 42,8€
  5. Bei einem Warenwert von 160€ müsste man mit einem Zollsatz von 6,5% mit zusätzlichen Abgaben von 42,80€ rechnen.
Bei wem muss ich meine Abgaben zahlen?
  • Insofern das Paket von der Deutschen Post AG aufgeliefert wird, streckt diese die Ausgaben vor und fordert sie bei der Auslieferung ein.
    Fehlen der Deutschen Post AG jedoch wichtige Unterlagen, sodass der Abgabesatz nicht geklärt werden kann, wird das Paket an das für den Wohnort zuständige Zollamt geliefert. 
  • Wenn das Paket mit einem Kurier- oder Expressdienst ausgeliefert wird, wird das Paket an der Zollstelle bearbeitet, die für die Abfertigungsstation des Dienstes zuständig ist. Sprich: Nicht zwingend in der Nähe des eigenen Wohnortes!
    In der Regel fordert der Dienst aber die fehlenden Unterlagen an und liefert das Paket dann normal aus. Wenn man genau wissen will, welche Abgaben man leisten muss, muss man beim Unternehmen direkt anfragen. Bei diesem werden auch die Abgaben bezahlt.
Was, wenn Unterlagen fehlen und das Paket an ein Zollamt weitergegeben wird? Wie erhalte ich nun meine Ware?
  • Wird es von der Deutschen Post AG weitergegeben, erhält man in der Regel eine Benachrichtigungskarte. Angeheftet sind die Adresse des Zollamtes, Öffnungszeiten und Beträge, die man zahlen muss. Nun hat man sieben Tage Zeit, um den Zoll anzumelden.
  • Außerdem fallen ab jetzt pro Tag und Paket 0,50€ Verwahrungsgebühren an. Wenn die Gebühren bei Abholung unter 5€ liegen, werden sie nicht erhoben! Das Zollamt ist nicht dazu verpflichtet, die Waren länger als 14 Tage aufzubewahren!
  • Kann man den Zoll nicht selber anmelden, kann mein eine “nachträgliche Postverzollung” beantragen. Hierzu muss man schnellstmöglich die gewünschten Unterlagen und die grüne Benachrichtigungskarte an das Zollamt schicken. Bei Richtigkeit der Formalitäten wird einem das Paket durch die Deutsche Post AG zugestellt. Man muss jedoch mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen.
  • Schwierig wird es erst, wenn man nicht durch die Deutsche Post AG vertreten wird, denn dann muss man sich selber darum bemühen, wo das Paket gelandet ist und wie man nun daran kommt. Am besten den zuständigen Lieferanten oder direkt beim Zollamt anrufen.
Ich hoffe, dieser Fragenkatalog hat euch geholfen und das ganze Thema etwas leichter gemacht. Wie gesagt: Alle Angaben sind ohne Gewähr und vom Zollamt direkt oder aus der offiziellen Homepage entnommen.
Alle FAQs findet ihr im Laufe des Tages auch auf der neuen Seite neben den Shop-Empfehlungen 🙂 Wenn euch noch weitere Fragen zu diesem Thema einfallen, schreibt sie einfach in einen Kommentar.
Liebe Grüße
Jadeblüte